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Allgemeine Informationen 

Herstellungswert

Reine Baukosten - ohne Aussenanlagen - ohne Baunebenkosten (Gebühren + Honorare)

Normalherstellungskosten (NHK)

Neubauwert - reine Baukosten + Gebühren + Honorare (Planungskosten) Liegenschaftsbewertungsgesetz BGBL 1992/150 w.ÖNORM B1802 Zu dem derzeit wissenschaftlich allgemein anerkannten Wertermittlungsmethoden gehören:     Das Vergleichswertverfahren     Das Ertragswertverfahren     Das Sachwertverfahren

Bewertungsanlässe für die Erstellung von

Bewertungsgutachten

Die mit Hilfe von Bewertungsgutachten ermittelten Liegenschaftswerte sind wesentliche Entscheidungshilfen in vielen Bereichen von Recht, Verwaltung, Wirtschaft und privatem Leben. In der Folge sind einige Beispiele für Anlässe zur Erstellung von Bewertungsgutachten genannt:
Exekutionsverfahren Enteignungsentschädigungsverfahren Enteignungsentschädigung nach den verschiedenen Enteignungsgesetzen Anwendungsbereiche im ABGB Anlage von Mündelgeldern Berechnung des Pflichtteile Vermächtnisrecht Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes Eherecht Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens
Anlässe in wirtschaftlichen und privaten Bereichen Grundlage für die Vereinbarung eines Kaufpreises Entscheidungshilfe für eine Beteiligung Anlässe in Banken und Kreditinstituten Feststellung von Belehnungsgrenzen Eintragung einer Hypothek Anmerkung einer Rangordnung Hinterlegung einer einverleibungsfähigen Pfandbestellungsurkunde Überprüfung der Tauglichkeit einer Bürgschaft, deren Wert vor allem auf vorhandenem Liegenschaftsbesitz basiert Verlassenschaftsverfahren Inventarisierung des Nachlasses im Abhandlungsverfahren

Definition des Verkehrswerte

Der Verkehrswert ist jener Preis, der bei Veräußerung einer Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben. Etwaige Möblierungen können bei der grundsätzlichen Kalkulation ebenfalls keinerlei Berücksichtigung finden.
Sachverständiger für Gebäude und Liegenschaftsbewertungen
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